Handyparagraf wird gestrichen
Handyparagraf wird gestrichenIch bin glücklich und froh, dass die Kommission unserem Anliegen nachgekommen ist und der umstrittene Handyparagraf wieder aus dem Thurgauer Polizeigesetz gestrichen wurde. Nun hoffe ich, dass der Grosse Rat der neuen Fassung zustimmt. Diese Fassung erfüllt nun unsere Forderung nach einer Beschränkung der Staatsmacht , sollte nun bundesrechtskonform sein und berücksichtigt den Opferschutz in angemessener Weise. Und das Allerwichtigste: Staatliche Leerläufe und Kosten aufgrund unverwertbarer Beweise können vermieden werden.